AGB

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstrasse erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:

1
Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise / sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.

2
Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (z.B.: Spoiler, Antenne o.ä.) verursacht worden ist, ausser den Waschstrassenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3
Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder der Waschstrasse führen könnten.

4
Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor dem Verlassen des Betriebsgrundstückes
mitzuteilen.

5
Sollte eine Klausel dieser AGB's oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Ihr Lapp Land Team